Visum/Einreiseunterlagen

Als Staatsangehöriger eines Drittstaates müssen Sie vor der Einreise nach Deutschland ein Visum bei einer deutschen Auslandsvertretung (Visastellen der Botschaften und Generalkonsulate) in Ihrem Heimatland beantragen. Informationen zu den Visabestimmungen und Antragsformulare finden Sie im Portal des Auswärtigen Amtes.

Die Adressen der Auslandsvertretung finden Sie auf der interaktiven Weltkarte von "Make it in Germany".

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Auslandsvertretung, welche Unterlagen Sie benötigen.
>> www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/visum/ansprechpartner-vor-ort

Sonderregelungen für Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerika:
Sie dürfen ohne Visum nach Deutschland einreisen und länger bleiben. Den erforderlichen Aufenthaltstitel sowie eine Arbeitsgenehmigung können Sie auch nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einholen.

Für Akademikerinnen und Akademiker aus Drittstaaten:
Sie besitzen einen deutschen oder einen ausländischen Hochschulabschluss, der in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist. Dann haben Sie die Sie seit August 2012 die Möglichkeit eine „Blaue Karte EU“ zu erhalten.

Wichtige Links:
www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/03_Visabestimmungen/Visabestimmungen_node.html

Länderübersicht zur Visumpflicht
www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/03_Visabestimmungen/StaatenlisteVisumpflicht_node.html