Sozialversicherung

Jeder Beschäftigte in Deutschland muss Sozialabgaben bezahlen. Die gesetzlich geregelten Beiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer und werden dem Arbeitnehmer vom Bruttoarbeitslohn abgezogen und automatisch an die jeweilige Organisation bzw. den Träger abgeführt.

Die Sozialversicherung besteht aus fünf Einzelversicherungen, die den Arbeitnehmer im Notfall absichern:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung

Die Krankenversicherung bzw. Krankenkasse kann man selbst auswählen. Alle anderen Versicherungen werden vom Arbeitgeber bestimmt und sind teilweise abhängig von der jeweiligen Branche.

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