Steuern & Pflichten

Ihr Arbeitgeber zieht den zu zahlenden Betrag direkt vom Bruttoarbeitslohn ab und führt ihn ans Finanzamt ab. Zusätzlich überweist der Arbeitgeber den Solidaritätszuschlag und  – wenn Sie Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft sind – die Kirchensteuer. Auch die Sozialversicherungsbeiträge (siehe Sozialversicherung >>) werden direkt vom Bruttogehalt an die Träger überwiesen.

Liegt Ihr Jahresgehalt unter bestimmten Grenzwerten, können Sie bereits bezahlte Steuern wieder zurück bekommen. Hier können z. B. auch Fahrten zur Arbeit angerechnet werden.  

Auskünfte dazu erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt.

Finanzamt Ingolstadt
Esplanade 38
85049 Ingolstadt
www.finanzamt.bayern.de/Ingolstadt/

Finanzamt Schrobenhausen
Rot-Kreuz-Straße 2
86529 Schrobenhausen
www.finanzamt.bayern.de/Schrobenhausen/

Finanzamt Pfaffenhofen
Schirmbeckstr. 5
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
www.finanzamt.bayern.de/Pfaffenhofen/

Finanzamt Eichstätt
Residenzplatz 8
85072 Eichstätt
www.finanzamt.bayern.de/Eichstaett/