Sozialstaat

Das Sozialstaatsprinzip der Bundesrepublik hat sich geschichtlich insbesondere aus der Sozialgesetzgebung des Kaiserreiches unter dem Reichskanzler Otto von Bismarck entwickelt. Dieser plante, mit einer positiven staatlichen Sozialpolitik die Lage der Arbeiterschaft zu verbessern und so den Einfluss der Sozialdemokratie zurückzudrängen. So wurden in den 1880er Jahren unter Bismarcks Führung eine erste Krankenversicherung, eine Unfallversicherung und eine Alters- und Invalidenrente eingeführt. Zur gleichen Zeit wurden auch in anderen Ländern Sozialgesetze eingeführt. Das Kaiserreich war geprägt durch ein Versicherungssystem, in dem den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern jeweils annähernd gleich große Beiträge abverlangt wurden. Auf diesem Prinzip ruht der deutsche Sozialstaat noch heute.

Das hauptsächliche Ziel des modernen Sozialstaates ist es, Menschen in Notlagen zu helfen und diesen Notlagen, wenn möglich, aktiv vorzubeugen. Dessen Verwirklichung vollzieht sich in vielen einzelnen Politikfeldern und umfasst die eigentliche Sozialpolitik genauso wie die Steuerpolitik, die Arbeitsmarktpolitik oder die Bildungspolitik.

Das Leistungsspektrum des deutschen Sozialstaates lässt sich in drei Kategorien einteilen: die Fürsorgeleistungen, die Versorgungsleistungen und die Versicherungsleistungen. Das Fürsorgeprinzip umfasst staatliche Hilfe für bedürftige Bürger [...]. Unter Versorgungsleistungen fallen die staatlichen Leistungen für Bürger, die entweder Opfer oder besondere Leistungen für die Gemeinschaft erbracht haben [...].  Die Versicherungsleistungen dienen der Vorsorge von Einkommensausfall durch z. B. Alter, Arbeitslosigkeit, Invalidität, Krankheit, Mutterschaft, Pflegeabhängigkeit oder durch den Tod des Ernährers.

Darüber hinaus sind noch weitere grundlegende Prinzipien kennzeichnend für den deutschen Sozialstaat. So unterliegen heute große Teile der Bevölkerung einer Versicherungspflicht, d.h. sie müssen gegen bestimmte Risiken versichert sein [...].

Die Pflichtversicherung basiert auf dem Prinzip der Solidarität. Unabhängig von der Inanspruchnahme der Leistungen zahlen alle Versicherten in die Versicherung ein. So werden diejenigen, die mehr Leistungen in Anspruch nehmen müssen, durch die anderen Mitglieder abgesichert.
Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen des Versicherten. Nur im Falle der Rentenversicherung gilt das sogenannte Äquivalenzprinzip, welches besagt, dass die Leistungen von den eingezahlten Beiträgen abhängig sind. In den anderen Sozialversicherungssystemen werden die Leistungen durch einen solidarischen Ausgleich verteilt und die Risiken abgesichert.

(In Auszügen aus „Der deutsche Sozialstaat“ Quelle: www.bpb.de/politik/grundfragen/24-deutschland/40475/sozialstaat)

(In Auszügen aus „Der deutsche Sozialstaat“ Quelle: http://www.bpb.de/politik/grundfragen/24-deutschland/40475/sozialstaat)

Autor: Bundeszentrale für politische Bildung, www.bpb.de
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