Gesundheitsversorgung

Ihre Krankenkasse (Krankenversicherung) übernimmt die Kosten für Ihre medizinische Behandlung. Der Grundversicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen erstreckt sich hierbei auf folgende Leistungen:

  • Ambulante ärztliche Behandlungen
  • Zahnärztliche Grundversorgung
  • Medikamente und Heil- bzw. Hilfsmittel
  • Stationäre Aufenthalte und Behandlungen (z. B. im Krankenhaus)
  • Medizinisch erforderliche Rehabilitationsmaßnahmen
  • Leistungen für Schwangere und bei der Entbindung

Auch bei medizinischen Notfällen übernimmt die Krankenversicherung den Einsatz eines Notarztes.

Als verheirateter Versicherungsnehmer haben Sie die Möglichkeit, Ihren Ehepartner und die gemeinsamen Kinder (bis zu einem bestimmten Alter) als Familie mitzuversichern. Um die Beitragszahlung müssen Sie sich nicht kümmern. Die Beiträge werden Ihnen direkt vom Brutto-Arbeitslohn abgezogen und an Ihre ausgewählte Krankenkasse abgeführt.

Übrigens: Durch den Abschluss einer Krankenversicherung sind Sie automatisch auch pflegeversichert. Die Pflegeversicherung springt ein, wenn Sie sich z. B. durch eine schwere Krankheit nicht mehr selbst versorgen können – also Hilfe von einer Pflegerin oder einem Pfleger brauchen.